Im Mai 2016 wurde die General Data Protection Regulation (GDPR) offiziell veröffentlicht und zu einem Gesetz erhoben (Link zu der endgültigen Verordnung in allen EU-Amtssprachen).
Ab Mitte 2018 setzt diese Verordnung die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz und die Privatsphäre für die gesamt Forschung in Europa, nicht zuletzt auch für die Biobanken-Forschung.
Die Task Force vom BBMRI-ERIC Common Service ELSI hat eine Reihe von Antworten erstellt auf häufig gestellte Fragen (FAQs), wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung voraussichtlich in europäischen Biobanken anzuwenden sein wird.
Sie können den Bericht der FAQs hier herunterladen.